Heinz Ressl 0676 431 51 10 welcome@seamanship.at

Dein Weg zum Skipper

Am Ufer eines Sees die Segel setzen und den Wind spüren. Oder in der Adria von Hafen zu Hafen tingeln, von Ankerbucht zu Ankerbucht, später vielleicht auf eigenem Kiel auf Langfahrt gehen … was Du auch erträumst in diesem Zusammenhang: Solide Ausbildung ist die Basis!

Beliebt bei uns:

  • FB2 Kompakt (Heimstudium plus 10 Tage Theorie + Praxis an Bord und anschließende Theorieprüfung vor Ort)
  • und – mit ausreichendem Seemeilennachweis (siehe nachstehende Infos!) – eventuell noch im selben Jahr ein Ausbildungstörn plus Prüfungstörn und praktische Prüfung)

Nachfolgend siehst Du Regeln und Bestimmungen, Möglichkeiten und Wege.

Termine siehst Du hier…

Yachtsegeln: Dein FB2 Theoriekurs

(FB2 = Fahrtbereich 2. Dieser beschreibt das Seegebiet 20 Seemeilen ab Küste. Die FB2 Lizenz erlaubt Dir das Führen von Yachten in diesem Gebiet)

Wir bieten Dir 2 Varianten an:

  • Kurs in Kleingruppen von maximal 8 Personen. Dauer: 24 Unterrichtseinheiten. Zusätzliche Übungsabende.
  • FB2 Kompakt: Homelearning plus 10 Tage Theorie und Praxis an Bord mit anschließender Theorieprüfung vor Ort. Termine

Hier siehst Du die gesetzlich festgelegten Lernzielkataloge für Theorie:

II_365_2020_Anlage_7 Theorie.

Prüfung Theorie: Bestimmungen

Die Anforderungen an die theoretische Prüfung sind im Einzelnen in der Anlage 10 JachtVO geregelt. Hier erst mal das Wichtigste für Dich:

1) Die Prüfung besteht aus einem Teil Fragen (multiple choice, 4 vorgeschlagene Antworten, zumindest eine Antwort ist richtig) und einer Kartenarbeit. Der Fragenteil ist bestanden, wenn zumindest 50% aus jedem Fachgebiet und zumindest 75% gesamt richtig gelöst sind. Die Kartenarbeit ist bestanden, wenn 75% der Aufgaben richtig gelöst sind und die eventuellen Fehler keine erhebliche Gefahr darstellen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile bestanden sind.

2) Die Verwendung von programmierbaren Rechnern, Smartphones, Laptops und ähnlichen Hilfsmitteln ist unzulässig.

3) Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteiles (Kartenarbeit oder Fragenteil) ist zulässig.

4) Die Theorieprüfung muß innerhalb von 6 Monaten zur Gänze als bestanden beurteilt sein.

Hier siehst Du noch einmal die gesetzlich festgelegten Lernzielkataloge für Theorie:

II_365_2020_Anlage_7 Theorie.

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Nicht wir prüfen, die Prüfungsorganisation prüft. Der Prüfer ist ein Sachverständiger. Wie ein Fahrprüfer.

Bei der Variante FB2 Kompakt kommt der Prüfer zum Schiff (siehe Termine)

Prüfungsgebühr Euro 60,- / Wiederholung eines Prüfungsteiles Euro 30,- / Fahrtkosten des Prüfers aufgeteilt auf die Prüflinge.

Binnensegeln: Training im Staubereich der Donau

Du kannst viel Geld und Zeit sparen, wenn Du bereits fundierte Segelkenntnisse hast, BEVOR Du das Training auf einer Segelyacht beginnst. Die Basics kannst Du zB bei uns auf der Donau lernen!

Standort: Yacht Club Donau

Hier siehst Du die Trainingsthemen, bitte lies‘ das aufmerksam! Wenn Du bereits Segelerfahrung mitbringst und wir beim ersten Training alle Punkte abhaken können in Übereinkunft mit Dir, ist dieser erste praktische Ausbildungsteil nach 3 Stunden für Dich erledigt. Solltest Du mehr Training brauchen, bis alle Themen abgehakt sind – wir sind da und Du mußt dafür nicht reisen und verbrauchst keine Urlaubszeit!

Trainngseinheiten zu 3 Stunden auf unserem Falken in Kleingruppen von 3-4 Personen.

Nachstehend siehst Du die Prüfungsprotokolle für die Praxisprüfung in der oberen Adria. Also das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, das Du im Zuge der Prüfung später auf der Yacht zeigen mußt. Was davon ist Dir schon vertraut?

II_365_2020_Anlage_12 Prüfungsprotokoll Praxis

Der Preis pro Einheit: Euro 60,-/Pers inkl. 20% USt

Praktische Ausbildung in der oberen Adria

Veranstaltungsort: Yachtzentrum Izola (SLO), Ausnahmen davon werden unter „Termine“ angegeben.

  • Ausbildungstörns  Voraussetzungen: Keine / Dauer: 6 Tage
  • Prüfungstörns  Voraussetzungen: Abgelegte FB2 Theorieprüfung, Ausbildungstörn unmittelbar davor und bestätigte mindestens 400 Seemeilen vor Antritt dieses Ausbildungstörns / Dauer: 6 Tage inklusive praktische Prüfung

Bitte beachte unsereTeilnahmevoraussetzungen und die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den nachfolgenden Reiter „Seemännische Erfahrung“. Bitte zögere nicht, Dich mit Fragen zu melden!

Trainiert wird teilweise auch nachts, gewohnt und verpflegt wird auf dem jeweiligen Schiff.

Hast Di die Theorieprüfung erst einmal bestanden, hast Du 3 Jahre Zeit, um auch die praktische Prüfung zu absolvieren.

Nachstehend siehst Du die Prüfungsprotokolle für die Praxisprüfung in der oberen Adria. Also das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, das Du im Zuge der praktischen Prüfung zeigen mußt.

II_365_2020_Anlage_12 Prüfungsprotokoll Praxis

Die praktische Prüfung: Voraussetzungen

1) Für FB2 – FB4 muß das 18. Lebensjahr vollendet sein.

2) Geistige und körperliche Eignung erwiesen (nachgewiesen zB durch Vorlage eines Führerscheines)

3) Nachweis Deines Farbunterscheidungsvermögens. Entweder durch ein ärztliches Zeugnis oder durch Vorlage eines Führerscheines, der vor dem 01.11.97 ausgestellt wurde.

4) Nachweis eines abgelegten 16 stündigen Erste Hilfe Kurses

5) Nachweis der Seemännischen Praxis (dieser Begriff wird nachstehend gesondert erklärt)

6) Wohnsitz in Österreich

7) Nachweis der erfolgreich abgelegten Theorieprüfung

Seemännische Erfahrung:

Diese ist beim Antritt zur praktischen Prüfung (FB2 und FB4) nachzuweisen. Beim Upgrade zum FB3 ist dieser Nachweis mit dem Antrag zur Ausstellung fällig.

Möglichkeiten für den Nachweis sind: Logbücher / eine vom Schiffsführer unterschriebene Abschrift eines Logbuches / eine vom Schiffsführer unterschriebene Seemeilenbestätigung

Gefordert wird für die jeweiligen Fahrtbereiche:

Fahrtbereich 2 (FB2): Mindestens 500sm / 3 Nachtfahrten / 3 Nachtansteuerungen

Fahrtbereich 3 (FB3): Mindestens 1500sm, davon mindestens 500sm als Skipper / 5 Nachtfahrten / 5 Nachtansteuerungen

Fahrtbereich 4 (FB4): Mindestens 3500sm, davon mindestens 1000sm als Skipper / 5 Nachtfahrten / 5 Nachtansteuerungen

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Erklärungen:

Nachtfahrt: Eine Fahrt zw Sonnenuntergang und Sonnenaufgang, Dauer mindestens 3 Stunden.

Nachtansteuerung: Eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der der Liegeplatz nicht früher als 2 Stunden nach Sonnenuntergang bzw nicht später als 2 Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird.

Praktische Prüfung: Bestimmungen

Ab erfolgreich absolvierter Theorieprüfung muß die praktische Prüfung innerhalb von 3 Jahren abgelegt werden.

Die Anforderungen an die praktische Prüfung sind im Einzelnen in der Anlage 11 JachtVO geregelt. Hier das Wichtigste für Dich:

1) Beurteilt wird bei Tag und Nacht: Die Umsetzung der Theorie in die Praxis / Fähigkeit der Schiffsführung (insbesondere der Crewführung, Kommunikation, Übersicht, Vermeidung von Gefahren, Logbuchführung) / Allgemeine Seemannschaft (insbesondere Ausweich- und Fahrregeln sowie Sicherheit an Bord) / Navigation (insbersondere die Verwendung von Seekarte, nautischen Unterlagen und navigatorischen Hilfsmitteln) / Hafenmanöver / Verhalten in Notfällen (insbesondere MOB)

Die Prüfungsfahrt ist von den Teilnehmern mittels Logbuch oder logbuchähnlichen Aufzeichnungen zu dokumentieren.

Jedenfalls müssen die Kandidaten die Lernziele des Prüfungsprotokolls beherrschen.

2) Prüfungsdauer und Unverzichtbares:

FB2 und FB3: 3 bis 5 Stunden pro Kandidat / mindestens eine Nachtansteuerung

FB4: Mindestens 3 Tage / mindestens 200sm

3) Beurteilung im Prüfungsprotokoll: „in Ordnung“ / „leichter Fehler“ (L, 1 Punkt) / „schwerer fehler“ (S, 3 Punkte)

Bestanden hat, wer bei FB2 und FB3 nicht mehr als 8 Punkte und bei FB4 nicht mehr als 6 Punkte erhält.

4) FB3 Upgrade: Keine praktische Prüfung

Nachstehend siehst Du die Prüfungsprotokolle für die Praxisprüfung in der oberen Adria. Also das gesetzlich vorgeschriebene Minimum, das Du im Zuge der praktischen Prüfung zeigen mußt.

II_365_2020_Anlage_12 Prüfungsprotokoll Praxis

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Prüfungsgebühr Euro 60,- pro Prüfling. Die Fahrtspesen des Prüfers (Euro 0,42- pro km) und Euro 60,- Tagesspesen sind auf die Prüflinge aufzuteilen.

That's it!

Praktische Prüfung bestanden, Du hast es geschafft!

Dir steht nun deine Lizenz zu und Du mußt das letzte Mal die Börse zücken – die Ausstellungsgebühr der WSVO beträgt Euro 30,- und für die IC-Card (International Certificate) sind Euro 118,30- an die VIA DONAU (diese Behörde stellt im Auftrag des Bundesministeriums BMVIT die Lizenzen aus) zu bezahlen.

Klar, das ist alles nicht geschenkt. Und rasch erledigt ist das auch nicht. Das kann auch nicht sein und jedes Angebot, das viel weniger kostet und viel schneller erledigt ist, ist zutiefst unseriös. Ein Schiffsführer hat unter allen Bedingungen die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Crew. Wie ein Pilot. Du würdest nicht fliegen wollen mit jemandem, der sich eine windige Lizenz in einem windigen System erschlichen hat …

Ruf an, wenn Du Fragen hast, nachstehend findest du auch ein Formular dazu!

Das Vorwort am Ende...

„Das Erlernen von Segeln und Seefahrt macht unglaublich viel Freude, das Erfahren von Natur und Physik und Teamarbeit ist lohnend und bildet weit über das Segeln hinaus!

Du bekommst bei uns eine äußerst solide Ausbildung zum Skipper, passend zu Deinem Vorhaben, künftig die Verantwortung für Schiff und Crew zu übernehmen.

Wenn Du Fragen hast zu Deinem Ausbildungsweg, füll‘ einfach ein Formular aus oder ruf‘ mich an! 0676 431 51 10

Herzlich willkommen im Namen meiner gesamten Crew!“

Heinz Ressl

Die Österreichische Seefahrtschule ist Mitglied der WSVO. In dieser Vereinigung  sind in Österreich die professionellen Segel- und Seefahrtschulen organisiert. Viele Informationen rund um die Lizenzen sowie  genaue Information bezüglich der gesetzlichen Grundlagen findest Du auf der WSVO – Webseite!

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